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IHK Frankfurt zum VersVermRecht
Das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts, das die EU-Versicherungsvermittler-Richtlinie aus dem Jahr 2002 in deutsches Recht umsetzt, ist nach einem schwierigen Gesetzgebungsverfahren am 22. Mai 2007 in Kraft getreten. Es sieht eine neue Erlaubnis- und Registrierungspflicht für selbständige Versicherungsvermittler und -berater vor und führt bestimmte Dokumentations- und Informationspflichten für diese Gewerbetreibenden ein. Insbesondere ist die Zulassung als Versicherungsvermittler künftig an das Vorliegen einer ausreichenden Sachkunde und Vermögensschadenabsicherung für die Kunden geknüpft.
Betroffen sind nicht nur Gründer, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes in den Markt einsteigen, sondern auch bereits aktive Versicherungsvermittler. Dabei sind allerdings eine Reihe von Erleichterungen durch Übergangs- und Bestandsschutzregelungen gegeben. Auch nebenberufliche Vermittler und so genannte produktakzessorische Vermittler, die Versicherungen als Ergänzung zu einem Produkt vermitteln, sind durch das Gesetz erfasst. Hier gibt es ebenfalls bestimmte Erleichterungen und Ausnahmen.
Die IHKs sind die „zuständige Stelle“ für die Führung des Registers. Sie werden durch Vernetzung ein allgemein zugängliches Online-Register zur Verfügung stellen, in das sich künftig alle Versicherungsvermittler und –berater eintragen lassen müssen.
Hier weitere Info´s und Links zum Thema bei der IHK Frankfurt...
30.09.2008 08:31 | Versicherung

