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BDS

Begründung zum Referentenentwurf für das VersVermRecht

Begründung

 

Allgemeiner Teil

 

1. Zielsetzung

 

Das Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2002/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Dezember 2002 über Versicherungsvermittlung (ABl. L 9/3 vom 15.01.2003, nachfolgend „die Richtlinie“ genannt). Ziel der Richtlinie ist der Verbraucherschutz und die Harmonisierung des Vermittlermarktes. Die Interessen der Verbraucher sollen durch die Registrierungspflicht und eine Normierung der Informations- und Dokumentationspflichten des Vermittlers geschützt werden.

 

2. Nach derzeitiger Rechtslage ist die Versicherungsvermittlung eine gewerbliche Tätigkeit im Sinne der Gewerbeordnung und unterliegt keiner Berufszugangsschranke. Damit ist Deutschland - jedenfalls im Europa der 15 Mitgliedstaaten – das einzige Land ohne Zulassungsbeschränkungen für Versicherungsvermittler. Ein Versicherungsvermittler ist nur zur Anzeige seiner Tätigkeit gemäß § 14 der Gewerbeordnung (GewO) verpflichtet. Es ist kaum möglich, die in Zukunft zu administrierende Anzahl der Versicherungsvermittler genau zu erfassen, da nicht in allen Fällen von einer korrekt erfolgten Anmeldung nach § 14 GewO ausgegangen werden kann. Soweit Vermittler im Rahmen der Anmeldung „Finanzdienstleistungen“ als Tätigkeitsbereich angegeben haben, wird häufig auch die Vermittlung von Versicherungen darunter fallen.

 

Nach Informationen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft sind derzeit

ca. 410.000 Gewerbetreibende als Versicherungsvermittler tätig:

 

Ø 6000 – 8000 Makler,

 

Ø 3000 ungebundene Vertreter (Vermittler mit Agenturverträgen mit mehreren Versicherungsunternehmen ohne Ausschließlichkeitsklausel),

 

Ø 400.000 gebundene Vertreter (solche, die einen Agenturvertrag mit einem Versicherungsunternehmen mit Ausschließlichkeitsklausel haben).

 

Bei diesen Zahlen sind jedoch Strukturvertriebe mit einem großen Netzwerk selbständiger Vermittler nur einfach gezählt. Dazu kommt eine zur Zeit nicht bezifferbare Anzahl von Gewerbetreibenden, die Versicherungen akzessorisch zu dem Hauptprodukt vermitteln (produktakzessorische Vermittler), wie Bausparkassen, Banken und Kfz –Händler u.v.a. Damit wird sich die Zahl der zu administrierenden Vermittler noch weiter erhöhen. Eine Gesamtzahl von 500.000 ist nicht auszuschließen.

 

Hier die Begründung zum Gesetzesentwurf PDF_LOGO_SCHATT


15.12.2006 19:37 | Versicherung


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