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BDS

Referentenentwurf zum VersVermRecht

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

 

Artikel 1
Änderung der Gewerbeordnung
Die Gewerbeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I,
S. 202), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 30. Juli 2004 (BGBl. I S. 2014),

wird wie folgt geändert:

1. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 34c folgende Angabe eingefügt:
„§ 34d Versicherungsvermittler“.
2. § 15b wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 werden nach dem Wort „Vornamen“ die Wörter „und ihre ladungsfähige Anschrift“ eingefügt.
b) In Absatz 2 werden nach den Wörtern „ihres satzungsgemäßen Sitzes“ ein Komma und die Wörter „ihre ladungsfähige Anschrift“ eingefügt.

 

Hier der Referentenentwurf als PDF_LOGO_SCHATT


15.12.2004 17:20 | Versicherung


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