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BDS

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Culturaplus GmbH

Bei Unterzeichnung des Fernlehrgangvertrages durch den Vertragspartner und der Annahme durch die Culturaplus GmbH, im Folgenden Culturaplus genannt, kommt zu dem im Versandplan genannten Beginn zwischen den Parteien ein Vertrag zustande. Für diesen und alle anderen Verträge gelten nachfolgende Geschäftsbedingungen der Culturaplus GmbH.

 

 

§ 1 Geltung der Bildungsangebote

Die Bildungsangebote der Culturaplus verstehen sich als Fort- bzw. Weiterbildung und sollen dem Teilnehmer im jeweiligen Ausbildungsbereich praxisnahes Wissen für das Berufsleben vermitteln.

 

 

§ 2 Vertragsinhalt der Fachberater (IHK), Fachwirte (IHK), Culturaplus -

     Zertifikatskurse und Lizenzkurse (Einzelseminare siehe § 6)

 

 1. Mit Abschluss des Vertrags verpflichtet sich die Culturaplus, dem Vertragspartner / Kursteilnehmer das Lehrmaterial in den im Versandplan vorgesehenen Abständen zu liefern oder auf der Studierendenplattform im Internet zur Verfügung zu stellen. Weiterhin verpflichtet sich die Culturaplus, die Voraussetzungen für die Präsenzanteile zu schaffen, den Lernerfolg zu überwachen, die Korrektur der Aufgaben und Klausuren in vertretbarem Maße zu überwachen, und dem Kursteilnehmer die Anleitungen zu geben, welche von Ihm benötigt werden.

 

2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu leisten. Die Vergütung ist in Teilleistungen jeweils im Voraus zum 3. Kalendertag eines Monats zu entrichten. Der Vertragspartner erteilt seinem Geldinstitut einen entsprechenden Dauerauftrag oder nimmt die Anweisungen mit Hinblick auf die Terminlast selbst vor. Vertragspartner, die aus dem Ausland überweisen, können ihre Gebühren quartalsweise zum Anfang des jeweiligen Quartals anweisen, um die bei grenzüberschreitendem Geldverkehr anfallenden hohen Verwaltungsgebühren zu minimieren. Andere Zahlungsmodalitäten müssen mit der Culturaplus schriftlich vereinbart werden. Die im Fernunterrichtsvertrag genannten Studiumsgebühren werden während der Laufzeit nicht erhöht.

 

3. Von den Vorschriften der Absätze 1. und 2. kann abgewichen werden, wenn der Vertragspartner die Lieferung in anderen als den vereinbarten Zeitabständen verlangt oder soweit die Vertragsparteien vereinbart haben, dass auf Verlangen des Kursteilnehmers das Lehrmaterial in kürzeren oder längeren als den vereinbarten Zeitabständen zu liefern ist, und die Änderung der Teilleistungen wegen der Änderung der Zeitabstände angemessen ist.

 

4. Der Vertragspartner bleibt, unabhängig von Leistungen Dritter, Gebührenschuldner der Culturaplus. Ist der Vertragspartner mit der Bezahlung der Gebühren im Rückstand und muss gemahnt werden, werden Mahngebühren fällig. Weiterhin behält sich die Culturaplus vor, Verzugszinsen zu berechnen. Die Culturaplus kann diejenigen Kursteilnehmer mit einem Versandstopp für Lehrmaterial und Sperrung des Studienbereichszugangs belegen, die mit mehr als zwei Monatsraten in Verzug stehen. Diese Maßnahmen werden erst aufgehoben, wenn sämtliche Rückstände (Gebühren, Kosten, Zinsen) ausgeglichen sind. Bei Verträgen mit verlängertem Zahlungsziel werden die Gebühren des regulären Zahlungsverlaufs fällig und sind vor Aufhebung des Lieferstopps an die Culturaplus zu entrichten. Sind Lehrgangsgebühren nicht rechtzeitig und vollständig gezahlt, erhält der Kursteilnehmer weder Zertifikat noch Zeugnis. Bei Verträgen mit verlängertem Zahlungsziel werden Zertifikat oder Zeugnis erst nach vollständiger Bezahlung ausgehändigt. Ist der Kursteilnehmer nicht der Vertragspartner, kann er durch Übernahme der Gebühren seine Weiterbildung fortsetzen. Es wird dann ein neuer Vertrag geschlossen. Die Culturaplus muss diesen Vertrag nur dann abschließen, wenn alle fälligen Raten gezahlt sind. Für diesen Fall tritt die Culturaplus alle Rechte gegen den Vertragspartner an den Kursteilnehmer ab.

 

5. Der Vertragspartner/Kursteilnehmer ist verpflichtet, die Culturaplus über eine Nichtzustellung des Lehrmaterials rechtzeitig, in der darauffolgenden Kalenderwoche des im Versandplan vorgesehenen Versanddatums, über die Servicehotline 030 - 319 812 50 oder per E-Mail an info@culturaplus.de, zu informieren. Für Anrufe aus dem Ausland gilt die Telefonnummer +49(0)30 - 319 812 50. Nach dieser Mitteilung kann das betreffende Lehrmaterial nochmals unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.

 

6. Im Rahmen der Weiterbildungen entstehen den Kursteilnehmern durch die Nutzung von Fernkommunikationsmitteln keine Kosten, die über die Grundtarife, mit denen der Kursteilnehmer rechnen muss, hinausgehen.

 

7. Die Mindestlaufzeit des Vertrags beträgt bei IHK-Weiterbildungen 6 Monate, bei Institutsinternen Culturaplus-Zertifikatskursen 2 Monate.

 

8. Lizenzkurse werden in der Regel beim zuständigen Partner durchgeführt und abgewickelt. Zahlungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, dorthin zu leisten. Die Culturaplus hat den Partner geprüft, und Ihn vertragsgemäß der eigenen Statuten (AGB's und Datenschutzerklärung) unterworfen. Dennoch übernimmt die Culturaplus keine Haftung oder Gewährleistung für Schäden oder Ersatz aus diesen Vertragsverhältnissen. Bei Ungereimtheiten kann die Culturaplus lediglich vermittelnd oder schlichtend tätig werden. Die Culturaplus ist für den Lizenzpartner nur als Vermittler tätig.

 

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§ 3 Ausfall oder Absage von Terminen

 

Die Culturaplus behält sich vor, geplante Weiterbildungen oder begleitende Seminartermine aus wichtigen, von ihr nicht zu vertretenden Gründen, kurzfristig zu verschieben, zu unterbrechen oder entfallen zu lassen. Bereits gezahlte Gebühren, für die noch keine Leistung erbracht wurde, werden in diesem Fall zurückerstattet.

 

 

§ 4 Technische Anforderung für die Nutzung der Lernplattform im Studienbereich

 

Die meisten unserer Studienangebote verfügen über eine Lernplattform. Um diesen Studienbereich nutzen zu können benötigen Sie einen PC mit dem Betriebssystem Microsoft Windows, einen Internetzugang und eine aktuelle Version der Browser „Firefox“ oder „Internet Explorer Version 6“ und höher. Cookies und Java Script müssen aktiviert sein. Eine DSL-Leitung wird empfohlen. Sollten Sie nicht über diese technischen Voraussetzungen verfügen, kann es zu Beeinträchtigungen bei der Nutzung kommen. In einzelnen Fällen kann die Nutzung insgesamt unmöglich sein. Die Culturaplus übernimmt keinerlei Haftung oder Gewährleistung für die Nutzung der Lernplattform, sofern die vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

 

 

§ 5 Widerruf / Kündigung des Vertrages (für Einzelseminare gilt § 6)

1. Spätestens 14 Tage nach Erhalt des ersten Lehrmaterials bzw. dessen Freischaltung im Internet kann der Vertragspartner seine Anmeldung gegenüber der Culturaplus GmbH, Niebuhrstr. 18, D-10629 Berlin, ohne Angabe von Gründen, in Schriftform oder durch Rücksendung des Lehrmaterials widerrufen. Vorzeitig gezahlte Studiengebühren werden in diesem Fall in voller Höhe erstattet.

 

2. Der Vertragspartner kann den Vertrag mit der Culturaplus über eine Weiterbildung ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsabschluss mit einer Frist von sechs Wochen schriftlich kündigen, danach jederzeit mit einer Frist von drei Monaten. Die Gebühren sind bis zum Ende der Kündigungsfrist zu entrichten.

 

3. Das Recht des Vertragspartners und der Culturaplus, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.

 

4. Im Falle einer Kündigung hat der Vertragspartner nur den Anteil der Gebühren zu entrichten, der dem Wert der Leistungen des Veranstalters während der Laufzeit entspricht.

 

5. Bei Verträgen mit verlängertem Zahlungsziel werden die anteiligen Raten der regulären Gebühren ohne verlängertes Zahlungsziel zum Kündigungstermin fällig.

 

6. In Einzelfällen und unter bestimmten Voraussetzungen kann die Culturaplus ein „Besonderes Kündigungsrecht“ einräumen. Dies muss allerdings vertraglich festgehalten werden, und mit Terminen sowie Fristen ausgestattet sein.


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§ 6 Vertragsinhalt der Einzelseminare (gilt nur bei Präsenzveranstaltungen)

 

1. Die Anmeldung muss bis spätestens 3 Wochen vor Kursbeginn bei Culturaplus eingegangen sein und ist mit der schriftlichen Anmeldebestätigung durch Culturaplus verbindlich.

 

2. Die Platzreservierung erfolgt nach Posteingangsdatum oder Mailbestätigung durch Culturaplus.

 

3. Die Teilnahmegebühr wird im Voraus zum 3. Kalendertag des Monats, in dem der erste Seminarteil des Kurses stattfindet, fällig. Die Zahlung erfolgt durch Überweisung des Teilnehmers. Die Beweislast der Termintreue liegt beim Teilnehmer.


4. Änderungen des Kursablaufs und der Dozenten behält sich die Culturaplus vor.


5. Die Culturaplus hat das Recht, die Kurse aus gegebenen Anlässen zu stornieren. Nach entsprechender Benachrichtigung durch die Culturaplus erhält der Vertragspartner bereits gezahlte Kursgebühren zurück.


6. Bei Rücktritt des Vertragspartners bis 2 Wochen vor Kursbeginn fällt eine Bearbeitungsgebühr von 30% der Kursgebühr an. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Bei späterem Rücktritt bzw. bei Nichterscheinen zur Veranstaltung muss die volle Kursgebühr bezahlt werden. Es kann generell ein Ersatzteilnehmer benannt werden.


7. Kann der Kurs aus Krankheitsgründen nicht besucht werden, hat der Teilnehmer nach Einreichung eines ärtzlichen Attests die Möglichkeit, den Kurs zu einem der darauffolgenden Termine nachzuholen. Etwaige Mehrkosten durch Anfahrt etc. sind vom Kursteilnehmer selbst zu tragen.

 

8. Es gelten die aktuellen Kursgebühren laut der Culturaplus-Anmeldebe-stätigung.

 

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§ 7 Änderung der Angaben zur Person

Jeder Vertragspartner und jeder Kursteilnehmer hat eine Änderung seiner Privat- oder Versandanschrift, Telefonnummer, eine Änderung seines Namens sowie eine Änderung der Bankverbindung bei Einzugsermächtigungen der Culturaplus unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Teinehmer hat hierzu die Mögichkeit, in seinem persönlichen Bereich der „Culturaplus Lernplattform“ im Internet, dies direkt oder an die zuständige E-Mailadresse vorzunehmen. Jede Änderung muss allerdings der Culturaplus angezeigt werden. Hierfür genügt eine kurze Mitteilung an die zuständige Mailadresse.

 

 

§ 8 Vertragsbestandteile

Neben den allgemeinen Geschäftsbedingungen und den gesetzlichen Datenschutzbe-stimmungen sind folgende Unterlagen Bestandteil des Vertrages:

 

  • der zum Vertrag aktuell geltende Versandplan,

  • der zum Vertrag aktuell geltende Hausaufgaben- und Klausurenplan,

  • der jeweils gültige Prüfungsleitfaden bei Zertifikatskursen und Einzelseminaren.

 

Planänderungen müssen schriftlich im nachhinein unter Angabe des Änderungsdatums bestätigt werden. Hierzu genügt eine einfache E-Mail an die zuständige Mailadresse. Bei Änderungen in grösserem Umfang ist dies vertraglich neu bzw. zusätzlich zu dokumentieren



§ 9 Unfallversicherung

 

1. Gegen alle Unfälle während der Studienzeit, die sich auf direktem Wege zur Culturaplus und auf dem notwendigen Rückweg ereignen, sind die Kursteilnehmer im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung der Culturaplus versichert, soweit diese Unfallversicherung für den Schadenstatbestand zuständig ist.

 

2. Schadensfälle, die im Zusammenhang mit dem Studium bei der Culturaplus entstehen, sind der Culturplus  umgehend zu melden.

 


§ 10 Schlussbestimmungen (Salvatorische Klausel)

Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Viellmehr tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung, die gesetzlich zu diesem Zeitpunkt gültige Regelung, die dem gewollten Sachverhalt beider Parteien am nächsten kommt.

 

 

§ 11 Gerichtsstand

Soweit es sich um Fernunterricht handelt, ist der Gerichtsstand der Wohnort des Vertragspartners. Soweit gesetzlich zulässig, tritt an die 1. Stelle der Gerichtsstand Berlin.


Stand 08/2009


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